für den Handwerker MiniBHKW

Informationen über Kleine- und Mini-BHKW für den Betreiber und das Handwerk
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Die Bundesregierung fördert Mini-KWK-Anlagen

Ab dem 1.9.2008 werden Mini-KWK-Anlagen im Rahmen des Kliamschutzprogrammes mit bis zu 1550 € pro kW elektrischer Leistung Zuschuss gefördert. Die momentanen Regelungen (Richtlinien vom 18.06.08) wurd für 2009 verlängert, ab 1.2.2009 gilt eine neue Liste der förderfähigen BHKWs.

Bitte beachten Sie:
Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor der Antragstellung noch nicht begonnen worden ist. Das bedeutet, dass Sie den Auftrag für den Kauf oder die Installation der KWK-Anlage erst erteilen dürfen, nachdem Ihr Zuschussantrag im BAFA eingegangen ist. Falls Sie bereits den Auftrag vergeben oder die KWK-Anlage sogar schon installiert haben, können Sie leider keinen Zuschuss mehr erhalten.

Planungsleistungen können und sollten bereits vor der Antragstellung erbracht werden, denn mit dem Antrag sind dem BAFA auch fundierte Plandaten einzureichen.

Welche Anlagen werden gefördert?
Förderfähig sind Mini-KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von max. 50 kW. Die Anlagen müssen als wärmegeführt ausgelegt sein, das heisst der Wärmebedarf steuert die Betriebsweise der Anlage. Die KWK-Anlagen müssen fabrikneu und serienmäßig hergestellt sein, einen integrierten Stromzähler haben und außerdem über einen vom Hersteller angebotenen Vollwartungsvertrag betreut werden können. Zusätzlich müssen die Anlagen bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Das BAFA wird eine Liste der Anlagentypen, die diese Kriterien erfüllen und damit grundsätzlich förderfähig sind, auf dieser Internetseite veröffentlichen. Aus dieser Liste wird auch ersichtlich sein, für welche Anlagen lediglich die Basisförderung gewährt wird und für welche Module noch der Umweltbonus zusätzlich gezahlt wird.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der max. elektrischen Leistung der Anlage und den geplanten Vollbenutzungsstunden. Die Fördersätze finden Sie unter Nr. 6 der Richtlinie. Der maximale Zuschussbetrag wird dann gezahlt, wenn die thermische Leistung der KWK-Anlage für einen Wärmebedarf von mindestens 5.000 Vollbenutzungsstunden (Vbh) ausgelegt ist. Werden diese 5.000 Vbh nicht erreicht, so wird der Zuschuss entsprechend anteilig gekürzt.

Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie unter http://www.bafa.de.