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Bundestag beschliesst am 02.04.2004 neues EEG

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird deutlich verbessert. Dies beschloss heute morgen der Deutsche Bundestag. (2. April 2004) - Gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP hat heute der Bundestag die Novelle des Erneuerbare Energien Gesetz beschlossen. Der forschungspolitische Sprecher der Grünen, Hans Josef Fell, zeigt sich erfreut und erleichtert. Er kommentiert die Novelle folgendermassen:
Das Gesetz wird innovativer: Es werden eine Vielzahl von Anreizen gesetzt, besonders innovative Technologien einzusetzen. Das Jahr der Innovation wird als erstes bei Erneuerbaren Energien umgesetzt. Deutschland wird Weltmeister bei der Windenergie bleiben und hat gute Chancen, Japan bei der Photovoltaik zu überholen und sich bei der Geothermie an die Spitze der technologischen Entwicklung zu setzen. Durchbrüche sind zudem bei Technologien in der Bioenergie (u. a. BRENNSTOFFZELLE, Stirlingmotoren, Gasreinigung etc) sowie bei den Meerestechnologien zu erwarten.
Das Gesetz wird effektiver: Durch die erhöhten Vergütungssätze bei der Bioenergie und der Geothermie sowie die verbesserten Bedingungen für Offshore-Windenergie wird in Zukunft deutlich mehr Strom aus Erneuerbaren Energien produziert als in der Vergangenheit.
Das Gesetz wird effizienter: Technologische Fortschritte und Kostensenkungen bei der Windenergie wurden bei der Gesetzesnovelle berücksichtigt; d.h. es gibt zukünftig mehr Windstrom fürs gleiche Geld.
Das Gesetz wird transparenter und die Position der Stromeinspeiser wird verbessert : Es wird einen eigenen Paragrafen geben, der verhindert, dass Energieversorger ohne Nachweis angebliche EEG-Kosten ausweisen. Und in einer Reihe von Punkten werden Energieversorger daran gehindert, den Anschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen zu verzögern oder gar zu verhindern.
Neben den Fortschritten im EEG wird es auch eine Verbesserung im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz geben. Den Bonus für kleine Stromerzeugungsanlagen mit Wärmenutzung wird es in Zukunft zusätzlich zu den Börsenpreisen geben. Es wird somit den Energieversorgern n icht mehr möglich sein, den Bonus zu unterlaufen. Dies bedeutet den Durchbruch für kleine Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen bis 50 kW. Die Gesetzesnovelle wird schon in den nächsten Jahren zehntausende neue Arbeitsplätze schaffen – vor allem im ländlichen Raum. Das Gesetz wird eine der wichtigsten Grundlagen der technologischen und wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands in den nächsten Jahren werden.
Die CDU/CSU hat der Novelle des EEGs leider nicht zugestimmt. Sie spricht sich vielmehr für ein Auslaufen des Gesetzes Ende 2007 aus. Die FDP hatte aus ihrer Ablehnung des Gesetzes nie einen Hehl gemacht. Sollte die Union das Gesetz im Bundesrat passieren lassen, dann wird das Gesetz Anfang Juni in Kraft treten.
Sollte die Union ihre Ablehnung auf den Bundesrat übertragen und den Vermittlungsausschuss anrufen, wird das Gesetz erst Anfang Juli in Kraft treten, nachdem der Bundestag den Einspruch des Bundesrates zurückgewiesen hat.
(Quelle: Bund der Energieverbraucher http://www.energieverbraucher.de)