Bundestag beschliesst am 02.04.2004 neues EEG
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird deutlich verbessert. Dies beschloss
heute morgen der Deutsche Bundestag. (2. April 2004) - Gegen die Stimmen von
CDU/CSU und FDP hat heute der Bundestag die Novelle des Erneuerbare Energien
Gesetz beschlossen. Der forschungspolitische Sprecher der Grünen, Hans Josef
Fell, zeigt sich erfreut und erleichtert. Er kommentiert die Novelle
folgendermassen:
Das Gesetz wird innovativer: Es werden eine Vielzahl von Anreizen gesetzt,
besonders innovative Technologien einzusetzen. Das Jahr der Innovation wird als
erstes bei Erneuerbaren Energien umgesetzt. Deutschland wird Weltmeister bei der
Windenergie bleiben und hat gute Chancen, Japan bei der Photovoltaik zu überholen
und sich bei der Geothermie an die Spitze der technologischen Entwicklung zu setzen.
Durchbrüche sind zudem bei Technologien in der Bioenergie (u. a. BRENNSTOFFZELLE,
Stirlingmotoren, Gasreinigung etc) sowie bei den Meerestechnologien zu erwarten.
Das Gesetz wird effektiver: Durch die erhöhten Vergütungssätze bei der Bioenergie
und der Geothermie sowie die verbesserten Bedingungen für Offshore-Windenergie
wird in Zukunft deutlich mehr Strom aus Erneuerbaren Energien produziert als in
der Vergangenheit.
Das Gesetz wird effizienter: Technologische Fortschritte und Kostensenkungen bei
der Windenergie wurden bei der Gesetzesnovelle berücksichtigt; d.h. es gibt
zukünftig mehr Windstrom fürs gleiche Geld.
Das Gesetz wird transparenter und die Position der Stromeinspeiser wird
verbessert : Es wird einen eigenen Paragrafen geben, der verhindert, dass
Energieversorger ohne Nachweis angebliche EEG-Kosten ausweisen. Und in einer
Reihe von Punkten werden Energieversorger daran gehindert, den Anschluss von
Erneuerbare-Energien-Anlagen zu verzögern oder gar zu verhindern.
Neben den Fortschritten im EEG wird es auch eine Verbesserung im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
geben. Den Bonus für kleine Stromerzeugungsanlagen mit Wärmenutzung wird es in
Zukunft zusätzlich zu den Börsenpreisen geben. Es wird somit den Energieversorgern n
icht mehr möglich sein, den Bonus zu unterlaufen. Dies bedeutet den Durchbruch für
kleine Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen bis 50 kW. Die Gesetzesnovelle wird schon in den
nächsten Jahren zehntausende neue Arbeitsplätze schaffen – vor allem im ländlichen
Raum. Das Gesetz wird eine der wichtigsten Grundlagen der technologischen und
wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands in den nächsten Jahren werden.
Die CDU/CSU hat der Novelle des EEGs leider nicht zugestimmt. Sie spricht sich
vielmehr für ein Auslaufen des Gesetzes Ende 2007 aus. Die FDP hatte aus ihrer
Ablehnung des Gesetzes nie einen Hehl gemacht. Sollte die Union das Gesetz im
Bundesrat passieren lassen, dann wird das Gesetz Anfang Juni in Kraft treten.
Sollte die Union ihre Ablehnung auf den Bundesrat übertragen und den
Vermittlungsausschuss anrufen, wird das Gesetz erst Anfang Juli in Kraft treten,
nachdem der Bundestag den Einspruch des Bundesrates zurückgewiesen hat.
(Quelle: Bund der Energieverbraucher http://www.energieverbraucher.de)
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