Anmeldung

Förderung Berlin

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IBB-Energetische Gebäudesanierung

Regionale Gültigkeit

Berlin

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden (z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen oder -genossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts) sowie Erwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen.

Beschreibung

Gefördert wird die Finanzierung von komplexen baulichen Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden. Dafür stehen  Darlehen aus Mitteln der KfW zur Verfügung, die zinsverbillgt angeboten werden.

Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden sowie an Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.

1. Sanierung zum KfW-Effizienzhaus bzw. Kauf eines zum KfW-Effizienzhaus sanierten Gebäudes
Energetische Maßnahmen, die dazu beitragen, das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses zu erreichen, werden gefördert. Unterschieden werden 5 energetische Standards:

- KfW-Effizienzhaus 55
Diese Häuser dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 55 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 70 % der errechneten Werte für das entsprechende Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV 2009 nicht überschreiten.

- KfW-Effizienzhaus 70
Diese Häuser dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 70 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 85 % der errechneten Werte für das entsprechende Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV 2009 nicht überschreiten.

- KfW-Effizienzhaus 85
Diese Häuser dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 85 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 100 % der errechneten Werte für das entsprechende Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV 2009 nicht überschreiten.

- KfW-Effizienzhaus 100
Diese Häuser dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 100 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 115 % der errechneten Werte für das entsprechende Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV 2009 nicht überschreiten.

- KfW-Effizienzhaus 115
Diese Häuser dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 115 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 130 % der errechneten Werte für das entsprechende Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV 2009 nicht überschreiten.

Gleichzeitig gilt für alle Standards: Der Transmissionswärmeverlust darf nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV 2009 zulässig (unter Berücksichtigung des 40%igen Zuschlags gemäß § 9 Abs. 1 der EnEV 2009).

Für die Berechnung der KfW-Effizienzhäuser nach DIN V 18599 sind nur bestimmte Softwareanwendungen zugelassen (siehe technische Mindestanforderungen). Das angestrebte energetische Niveau sowie die dazu erforderlichen Maßnahmen sind mit Antragstellung durch einen Sachverständigen zu bestätigen.

Ein Tilgungszuschuss wird gewährt, wenn das Erreichen des angestrebten KfW-Effizienzhaus Standards sowie die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen durch einen Sachverständigen nachgewiesen wird. Die Höhe des Tilgungszuschusses staffelt sich wie folgt:
KfW-Effizienzhaus 55: 12,5 % des Zusagebetrages
KfW-Effizienzhaus 70: 10 % des Zusagebetrages
KfW-Effizienzhaus 85: 7,5 % des Zusagebetrages
KfW-Effizienzhaus 100: 5 % des Zusagebetrages
KfW-Effizienzhaus 115: 2,5 % des Zusagebetrages

2. Energetische Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
- Wärmedämmung von Wänden
- Wärmedämmung von Dachflächen und Geschossdecken
- Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie der Kellerdecke zum kalten Keller
- Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Einbau einer Lüftungsanlage
- Erneuerung der Heizungsanlage einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe der Energieeffizienzklasse A und gegebenenfalls einer hocheffizienten Zirkulationspumpe sowie Durchführung eines hydraulischen Abgleichs
Im Rahmen des Kredithöchstbetrages können die oben genannten Einzelmaßnahmen frei kombiniert werden.

Konditionen
Finanziert werden max. 100 % der förderfähigen Investitionskosten. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 30 Jahre. Der Zinssatz wird für 10 Jahre festgeschrieben. Bei der Sanierung zum KfW-Effzienzhaus beträgt der Tilgungszuschuss zwischen 2,5 % und 12,5 %. Die Förderung beträgt max. 75.000,- EUR pro Wohneinheit. Bei Einzelmaßnahmen bzw. freien Einzelmaßnahmenkombinationen beläuft sich die  Förderung auf max. 50.000,- EUR pro Wohneinheit.

Kumulation

möglich

Adressen

Informations- und Antragsstelle
Investitionsbank Berlin (IBB)
Bundesallee 210
D - 10719 Berlin
fon: 030 2125-2662
fax: 030 2125-4404
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
http://www.ibb.de

 

Kraft-Wärme-Kopplungs Offensive

Die Kraft-Wärme-Kopplungs-Offensive in Berlin
Heizöl intelligenter nutzen.

Regionale Gültigkeit

Berlin

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind alle Kunden, die zum Zeitpunkt der der Inbetriebnahme des Öl-Mini-BHKW schwefelarmes Heizöl von den im Adressteil benannten Mineralölhändlern beziehen.

Beschreibung

Gefördert werden Öl-Mini-BHKWs wie folgt:

1. Basisförderung
Der Zuschuss beträgt 500,- EUR.

Zusätzlich zur Basisförderung können folgende Boni in Anspruch genommen werden:

2. Bonusförderung durch teilnehmende Mineralölhändler
Bis zu einer Größe von 5 kW elektrischer Leistung beträgt der Zuschuss 250,- EUR. Es wird ein weiterer Zuschuss von 100,- EUR je weitere angefangene 5 kW gewährt max. 30 kWel, max. 750,- EUR.

3. Bonusförderung durch teilnehmende Gerätehersteller
Die Höhe der Förderung ist abhängig von den teilnehmenden Geräteherstellern:
- Giese Energie- und Regeltechnik GmbH: 200,- EUR
- Senertech GmbH: 200,- EUR

Kumulation

möglich

Adressen

Informationsstelle
Institiut für wirtschaftliche Oelheizungb e. V. (IWO)
Süderstraße 73a
D - 20097 Hamburg
fon: 040235 113-0
fax: 040235 113-29
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
http://www.iwo.de

Informations- und Antragsstelle
aws Wärme Service GmbH
Tempelhofer Weg 36
D - 12347 Berlin

Informations- und Antragsstelle
BHM Berliner Handel mit Mineralöl GmbH
Westhafenstraße 1
D - 13353 Berlin

Informations- und Antragsstelle
Energie & Service Süd Ost BERLIN GmbH & Co. KG
Mariendorfer Damm 161a
D - 12107 Berlin

Informations- und Antragsstelle
Hans Engelke Energie
Tempelhofer Weg 10
D - 12099 Berlin

Informations- und Antragsstelle
Herbert Mink GmbH
Mariendorfer Damm 161a
D - 12107 Berlin

Informations- und Antragsstelle
Leuendorff & Co. Mineralölhandel GmbH
Alt-Karow 28a
D - 13125 Berlin

Informations- und Antragsstelle
Mägdefrau & Co.
Kaiserdamm 12
D - 14057 Berlin

Informations- und Antragsstelle
PETER & KREBS Mineralölhandels-GmbH
Darwinstraße 4
D - 10589 Berlin

Informations- und Antragsstelle
T & M Mineralöl GmbH
Am Güterbahnhof Halensee 8-11
D - 10711 Berlin

Informations- und Antragsstelle
TOTAL Mineralöl GmbH
Quedlinburger Straße 11
D - 10589 Berlin

 

Erdgas-Förderprogramm: Umweltprämie

GASAG- Umweltprämie

Regionale Gültigkeit

Berlin; Energieversorger GASAG

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind Kunden der GASAG. Antragsteller, die nicht Eigentümer des Gebäudes sind, benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers.

Beschreibung

Gefördert wird die Errichtung neuer erdgasbetriebener Wärmeerzeugungsanlagen.
Dazu gehören folgende Maßnahmen:

1. Umstellung der Heizungsanlage auf Erdgas
Die Umstellung der Heizungsanlage von von einem festen öder flüssigen Brennstoff auf Erdgasbrennwerttechnik wird bei einer Etagenheizung mit 200,- EUR und bei einer Zentralheizung mit 300,- EUR bezuschusst.

2. Umstellung der Heizungsanlage in Kombination mit Solarthermie
Die Umstellung der Heizungsanlage von einem festen öder flüssigen Brennstoff auf Erdgasbrennwerttechnik in Kombination mit Solarthermie wird mit 600,- EUR gefördert.

3. Einbau einer Ergasbrennwertheizung in Kombination mit Solarthermie bei Neubauten
Der Zuschuss beträgt 400,- EUR.

4. Einbau einer Mikro-KWK-Anlage oder einer Gaswärmepumpe
Der Zuschuss beträgt 800,- EUR. Förderfähig sind nur Mikro-KWK-Anlagen mit einer max. elektrische Leistung von 2 kW, die die Bedingungen des Förderprogramms für hocheffiziente kleine Kraft- Wärme -Kopplung vom 31.03.2010 (Impulsprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorschicherheit) erfüllen. Gaswärmepumpen dürfen eine max. thermische Leistung von 50 kW nicht überschreiten und müssen die Voraussetzungen des EEWärmeG erfüllen

Kumulation

Die Kombination mit anderen Förderprogrammen der GASAG ist nicht möglich, weitergehende Fördermittel des Bundes, der Länder, von privaten und öffentlichen Institutionen sowie Unternehmen können in Anspruch genommen werden.

Adressen

Informations- und Antragsstelle
GASAG
Kundenzentrum
Friedrichstraße 185-190
D - 10117 Berlin
fon: 0180 1427242
fax: 030 7872-7600
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
umweltprä Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
http://www.gasag.de

Informationsstelle
Infozentrum
Reichpietschufer 60
D - 10785 Berlin