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Förderung Bremen

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Ersatz von Elektroheizungen

Förderrichtlinie "Ersatz von Elektroheizungen" nach § 8 BremEG v. 27.04.1995 in der Fassung der Änderung v. 28.10.2010.

Regionale Gültigkeit

Bremen

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind Grund-/Gebäudeeigentümer oder Mieter und Pächter mit Zustimmung der Eigentümer.

Beschreibung

Gefördert wird der Ersatz von elektrischen Raumheizungen durch Zentralheizungsanlagen.

Wird gleichzeitig die vorhandene elektrische Warmwasserbereitung ersetzt und in die Gebäudezentralheizung integriert oder mit dieser gekoppelt, werden folgende Zuschüsse gewährt:
Einfamilienhäuser (EFH)
- bei Umstellung auf Nah- oder Fernwärme je Vorhaben bis zu 2.500,- EUR
- bei Umstellung auf Gas je Vorhaben bis zu 2.250,- EUR
Zweifamilienhäuser (ZFH)
- bei Umstellung auf Nah- oder Fernwärme je Vorhaben bis zu 4.000,- EUR
- bei Umstellung auf Gas je Vorhaben bis zu 3.750,- EUR
Mehrfamilienhaus (MFH)
Für MFH mit 3 bis 12 Wohneinheiten (WE) errechnet sich der Zuschuss als Summe aus einem Festbetrag je Gebäude und einem variablen Betrag. Der variable Betrag ergibt sich durch Multiplikation eines Festbetrages je WE mit der Anzahl der WE.
- bei Umstellung auf Nah- oder Fernwärme oder auf Gas Festbetrag je Gebäude bis zu 3.500,- EUR
- bei Umstellung auf Nah- oder Fernwärme oder auf Gas Festbetrag je vermieteter WE bis zu 1.250,- EUR
- bei Umstellung auf Nah- oder Fernwärme oder auf Gas Festbetrag je selbstgenutzter WE bis zu 200,- EUR
Der Zuschuss für die Umstellung des Heizsystems auf Holzpellets beträgt max. 2.700,- EUR.

Die Bewilligungsstelle kann in begründeten Ausnahmefällen einen Zuschuss auch dann gewähren, wenn zwar die elektrische Heizung, nicht aber die elektrische Warmwasserbereitung ersetzt wird. In diesen Fällen bemisst sich der Zuschuss wie folgt:
EFH
- bei Umstellung auf Nah- oder Fernwärme je Vorhaben bis zu 1.000,- EUR
- bei Umstellung auf Gas je Vorhaben bis zu 1.250,- EUR
ZFH
- bei Umstellung auf Nah- oder Fernwärme je Vorhaben bis zu 1.750,- EUR
- bei Umstellung auf Gas je Vorhaben bis zu 2.000,- EUR
MFH
Für MFH mit 3 bis 12 WE errechnet sich der Zuschuss als Summe aus einem Festbetrag je Gebäude und einem variablen Betrag. Der variable Betrag ergibt sich durch Multiplikation eines Festbetrages je Wohneinheit mit der Anzahl der WE.
- Festbetrag je Gebäude bis zu 2.000,- EUR
- Festbetrag je vermieteter WE bis zu 500,- EUR
- Festbetrag je selbst genutzter WE bis zu 100,- EUR
Bei Umstellung des Heizsystems auf Holzpellets beträgt der Zuschuss bis zu 1.350,- EUR.

Für die Entsorgung von asbesthaltigen Nachtstromspeicherheizungen kann die Bewilligungsstelle zusätzliche Zuschüsse gewähren, soweit eine ordnungsgemäße Entsorgung sowie die hierdurch entstehenden Kosten nachgewiesen werden. Die Zuschüsse betragen
- für EFH/ZFH bis zu 100,- EUR je Gerät
- für MFH mit mehr als 2 WE bis zu 75,- EUR je Gerät
In begründeten Fällen können ausnahmsweise höhere Zuschüsse gewährt werden.

Kumulation

möglich

Adressen

Informations- und Antragsstelle
swb Vertrieb Bremen GmbH
Kundencenter
Sögestraße 59/61
D - 28195 Bremen
fon: 0421 359-0
fax: 0421 359-2925
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
http://www.swb-gruppe.de

Informations- und Antragsstelle
Für Antragsteller aus Bremerhaven:
Kundencenter der swb Bremerhaven AG
Bürger 49
D - 27568 Bremerhaven
fon: 0471 477-1111
fax: 0471 477-2111
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
http://www.swb-gruppe.de


BHKW-Check

Regionale Gültigkeit

Bremen

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohn- oder Geschäftsgebäuden sowie von Gebäuden der sozialen Infrastruktur.

Beschreibung

Die unverbindliche Initialberatung sowie die grundsätzliche Prüfung der Machbarkeit, ob der Einsatz eines BHKW sinnvoll ist, wird kostenfrei angeboten.

Kumulation

möglich

Adressen

Informations- und Antragsstelle
Bremer Energie-Konsens GmbH
Am Wall 172-173
D - 28195 Bremen
fon: 0421 376671-52
fax: 0421 376671-9
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
http://www.energiekonsens.de/bhkw

 

Mietwohnraumförderung - Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen

Vertraglich vereinbarte Förderung der Modernisierung von Mietwohnraum in der Freien Hansestadt Bremen -Modernisierungsförderung v. März 2011

Regionale Gültigkeit

Bremen

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind Personen, die Wohnungen für Haushalte erstellen, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen des § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) um nicht mehr als 60 % überschreiten. Sie sollen vorrangig an Wohnungssuchende vergeben werden, die die Einkommensgrenze des § 9 Abs. 2 WoFG einhalten.

Beschreibung

Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf, z. B. in Stadtumbau-, Sanierungs- und Entwicklungsgebieten, zur Schließung von Baulücken und im innerstädtischen Verdichtungsbereich sowie die Umnutzung von Büroräumen. Das Gebäude soll nach der Modernisierung mind. dem KfW-Effizienzhaus 115 enstprechen.

Konditionen
Die Förderung erfolgt mit einem Baudarlehen in Höhe von bis zu 80 % der förderungsfähigen Modernisierungskosten, max. 15.000,- EUR. Bei Modernisierungsvorhaben mit erheblichen Baukosten kann ein Darlehen bis zu 30.000,- EUR gewährt werden. Das Darlehen bleibt bis zum 6. Jahr zinslos, danach wird ein Zinssatz von 2 % erhoben. Der Zweck- und Mietbindungszeitraum beträgt 15 Jahre.

Kumulation

möglich, insbesondere mit Förderprogrammen der KfW

Adressen

Informations- und Antragsstelle
Bremer Aufbau-Bank GmbH
Langenstraße 2-4
D - 28195 Bremen
fon: 0421 9600-457
fax: 0421 9600-8457
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
http://www.bab-bremen.de

Informationsstelle
Bremer Aufbau-Bank GmbH
Außenstelle Bremerhaven
Stadthaus 1
Hinrich-Schmalfeldt-Straße
D - 27576 Bremerhaven
fon: 0471 308-4635
fax: 0471 308-4637
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