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Förderung Baden-Württemberg

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Modernisierung von Mietwohnraum

Energieeffizientes Modernisieren in Zusammenarbeit mit der KfW

Regionale Gültigkeit

Baden-Württemberg

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind Investoren, die einen größeren Mietwohnungsbestand energetisch modernisieren wollen.

Beschreibung

Das Darlehen der KfW wird von der L-Bank vergünstigt angeboten. Das Angebot der KfW mit einer endfälligen Laufzeitvariante wird von der L-Bank nicht angeboten.

Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Unterschieden werden 5 energetische Standards:

- KfW-Effizienzhaus 55
Diese Häuser dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 55 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 70 % der errechneten Werte der EnEV 2009 nicht überschreiten.

- KfW-Effizienzhaus 70
Diese Häuser dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 70 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 85 % der errechneten Werte der EnEV 2009 nicht überschreiten.

- KfW-Effizienzhaus 85
Diese Häuser dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 85 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 100 % der errechneten Werte der EnEV 2009 nicht überschreiten.

- KfW-Effizienzhaus 100
Diese Häuser dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 100 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 115 % der errechneten Werte der EnEV 2009 nicht überschreiten.

- KfW-Effizienzhaus 115
Diese Häuser dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 115 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 130 % der errechneten Werte der EnEV 2009 nicht überschreiten.

Konditionen
Finanziert werden max. 100 % der förderfähigen Investitionskosten. Das Darlehen beträgt max. 75.000,- EUR pro Wohneinheit bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus.

Kumulation

möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.

Adressen

Informations- und Antragsstelle
L-Bank Baden-Württemberg
Bereich Wohnungsunternehmen
Schlossplatz 10
D - 72113 Karlsruhe
fon: 0721 150-1856
fax: 0721 150-3829
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
http://www.l-bank.de


Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien

Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien. Richtlinie zur Förderung von Erneuerbaren Energien in Wohngebäuden in Baden-Württemberg 07/2010.

Regionale Gültigkeit

Baden-Württemberg

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine Immobilie besitzen, bauen oder kaufen und diese zu eigenen Wohnzwecken nutzen.

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg fördert den Einbau von heiztechnischen Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien. Hierzu werden von der L-Bank zinsverbilligte Förderkredite angeboten.

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

- Thermische Solaranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
- Biomasseanlagen
- Holzvergaser-Zentralheizungen mit Leistungs- und Feuerungsregelung
- Wärmepumpen, Erdwärmeanlagen
- Kraft-Wärme-Kopplung

Das Darlehen kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen. Der Mindestbetrag des Darlehens liegt bei 5.000,- EUR, der Höchstbetrag bei 50.000,- EUR.

Kumulation

Bei Bestandsbauten nicht möglich mit dem KfW-Programm "Wohnraum Modernisieren".

Adressen

Informationsstelle
L-Bank Baden-Württemberg
Börsenplatz 1
D - 70174 Stuttgart
fon: 0711 122-2222
fax: 0711 122-2674
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
http://www.l-bank.de

Antragsstelle
frei wählbares Kreditinstitut


Landeswohnraumförderung - Eigentumsförderung

Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2011 v. 08.12.2010.

Regionale Gültigkeit

Baden-Württemberg

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind Ehepaare, Lebenspartnerschaften, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende mit mind. 1 haushaltsangehörigen Kind, schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen sowie kinderlose junge Paare. Die Einkommensgrenzen müssen eingehalten werden.

Beschreibung

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

1. Bau und Erwerb von neuem Wohnraum
2. Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen
3. Erwerb von bestehendem Wohnraum

Als Kostenobergrenze gilt bei Einfamilienhäusern 275.000,- EUR und bei einer Eigentumswohnung 225.000,- EUR. Ein Überschreiten der Kostenobergrenze um bis zu 25.000,- EUR ist zulässig bei ökologisch wirksamer, flächensparender oder barrierefreier Bauweise.

Konditionen
Folgende Darlehen werden angeboten:
Z 15-Darlehen für Paare und Alleinerziehende mit mind. einem haushaltszugehörigen Kind sowie schwerbehinderten Menschen
Das Darlehen beträgt je nach Gebietskategorie 75.000,- EUR bis 205.000,- EUR. Die Zinsverbilligung wird für 15 Jahre gewährt. Bei jedem weiteren Kind erhöht sich das Darlehen um 15.000,- EUR. Bei jedem weiteren haushaltsangehörigen Erwachsenen werden 5.000,- EUR gewährt.
Zur Absicherung des Z 15-Darlehens ist eine Mindesteigenleistungsquote von 15 % notwendig. Dazu können 6,5 % des Darlehens in einen Direktzuschuss umgewandelt werden. Der Zuschuss muss mind. 1.000,- EUR betragen, das Darlehen mind. 10.000,- EUR.
Kapitalmarktdarlehen für Paare und Alleinerziehende mit mind. einem haushaltszugehörigen Kind sowie schwerbehinderten Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen
Das Darlehen beträgt je nach Gebietskategorie 63.800,- EUR bis 174.300,- EUR.
Optionsdarlehen für Paare, die eine Familie gründen möchten
Das Darlehen beträgt 20.000,- EUR bis 75.000,- EUR. Für jedes hinzukommende Kind erhöht sich die Ergänzungsförderung.

Kumulation

nicht möglich mit Mitteln des Landes

Adressen

Informationsstelle
L-Bank Baden-Württemberg
Schlossplatz 10
D - 76113 Karlsruhe
fon: 0180 1 150-333
fax: 0721 150-1281
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
http://www.l-bank.de

Antragsstelle
zuständige Wohnraumförderungsstelle