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Förderung Nordrhein-Westfalen

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Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand - Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand

Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand in Nordrhein-Westfalen (RL BestandsInvest)
RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr vom 26.01.2006. zuletzt geändert durch RdErl. vom 27.01.2011.

Regionale Gültigkeit

Nordrhein-Westfalen

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte.

Beschreibung

Gefördert werden bauliche Modernisierungsmaßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz und zur CO2-Einsparung in Miet- und Genossenschaftswohnungen und in selbstgenutztem Wohneigentum.

Folgende Maßnahmen sind förderfähig:
- Wärmedämmung der Außenwände
- Wärmedämmung der Kellerdecke, erdberührten Außenflächen beheizter Räume bzw. untersten Geschossdecken
- Wärmedämmung des Daches bzw. der obersten Geschossdecke
- Einbau von wärmedämmenden Fenstern und Türen
- Maßnahmen zur energieeffizienten Verbesserung bzw. erstmaliger Einbau von Heizungs- und Warmwasseranlagen und/oder zum Einbau von thermischen Solaranlagen und zum Einbau von mechanischen Lüftungsanlagen
- Erneuerung oder erstmaliger Anbau eines Balkons im Zusammenhang mit der Wärmedämmung der Außenwände
- Bei selbstgenutztem Wohneigentum ist der Ausbau- und Erweiterung des vorhandenen Wohnraums im Zusammenhang mit der Dämmung der Außenwände und/oder des Daches

Es sind mind. drei bauteilbezogene Maßnahmen kombiniert durchzuführen. Die Anforderungen der EnEV  in der jeweils geltenden Fassung sind bei der Durchführung der Maßnahmen einzuhalten. Alternativ können einzelne Maßnahmen gefördert werden, wenn mit einem Energiegutachten nachgewiesen wird, dass nach der vorgesehenen energetischen Modernisierung der Jahres-Primärenergiebedarf nach EnEV und der Höchstwert des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts den nach Anlage 1 Tabelle 2 EnEV zulässigen Wert um nicht mehr als 40 % überschreiten.
Der Darlehenshöchstbetrag ist auf 40.000,- EUR pro Wohnung begrenzt, max. 80 % der Bau- und Baunebenkosten.
Es gelten Einkommensgrenzen bei selbstgenutztem Eigentum und Belegungsbindungen sowie Mietpreisobergrenzen bei Miet- und Genossenschaftswohnungen.

Kumulation

nicht möglich

Adressen

Informationsstelle
Call NRW Bürger- und Service-Center
fon: 0180 3 100110
http://www.nrwbank.de

Informations- und Antragsstelle
Stadtverwaltung bei kreisfreien Städten oder Kreisverwaltung bei der kreisangehörigen Gemeinde
http://www.mwebwv.nrw.de

 

Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand - Denkmalgerechte Erneuerung von selbstgenutztem Wohnraum in Werks- und Genossenschaftssiedlungen und in historischen Stadt- und Ortskernen

Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand in Nordrhein-Westfalen (RL BestandsInvest)
RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr vom 26.01.2006, zuletzt geändert durch RdErl. vom 27.01.2011.

Regionale Gültigkeit

Nordrhein-Westfalen

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte.

Beschreibung

Gefördert werden bauliche Maßnahmen, denkmalgerechte Modernisierung und energetische Optimierung zur Erhaltung des Wohngebäudes als Baudenkmal.
Folgende Maßnahmen sind förderfähig:
- denkmalgerechte Fassadensanierung einschl. Wärmedämmung
- denkmalgerechte Dacherneuerung einschl. Wärmedämmung
- Restaurierung und denkmalgerechte Erneuerung von Fenstern, Fensterläden und Haustüren
- Trockenlegung und Wärmedämmung von Kellern
- Instandsetzungen, die durch die genannten Arbeiten verursacht wurde
- Heizungsmodernisierung

Der Darlehenshöchstbetrag ist auf 40.000,- EUR pro selbst genutzter Wohnung begrenzt, max. 50 % der Bau- und Baunebenkosten.

Kumulation

nur möglich mit KfW-Programmen

Adressen

Informations- und Antragsstelle
Stadtverwaltung bei kreisfreien Städten oder Kreisverwaltung bei kreisangehörigen Gemeinden
http://www.mwebwv.nrw.de

 

Förderprogramm der NEW Energie - Erdgas-Wärmepumpe und Mikro-KWK-Anlagen

Umweltförderprogramm Erdgaswärmepumpe und Mikro-KWK-Anlagen

Regionale Gültigkeit

Nordrhein-Westfalen; Energieversorgung NEW Energie Mönchengladbach

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind Kunden, deren Förderobjekt in dem Gebiet liegt, wo NVV, west und GWG die Erdgas-Grundversorgung durchführen.

Beschreibung

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

1. Erdgas-Wärmepumpen
Die Umstellung der Heizungsanlage von einem festen oder flüssigen Brennstoff auf eine erdgasbetriebene Wärmepumpe mit einer thermischen Leistung von max. 50 kW wird mit 600,- EUR gefördert.

2. Mikro-KWK-Anlagen
Die Umstellung der Heizungsanlage von einem festen oder flüssigen Brennstoff auf eine Mikro-KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leisung von max. 2 kW wird mit 600,- EUR gefördert.

Kumulation

möglich

Adressen

Informations- und Antragsstelle
NEW Energie GmbH
Odenkirchener Straße 201
D - 41236 Mönchengladbach
fon: 02166 558-2399
fax: 02166 558-2353
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
http://www.new-energie-gmbh.de