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Förderung Saarland

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Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum

Wohnraumförderungsprogramm, Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum

Regionale Gültigkeit

Saarland

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind private Wohnungseigentümer, deren Jahreseinkommen die Einkommensgrenzen nach §§ 20-24 WoFG nicht überschreiten.

Beschreibung

Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen in selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie in selbstgenutzten Eigentumswohnungen.

Förderfähig sind folgende Maßnahmen:

1. Bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnräume nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern
z. B. Verbesserung des Zuschnitts der Wohnung und der Funktionsabläufe oder Verbesserung der Belichtung und Belüftung

2. Maßnahmen, die nachhaltig die Einsparung von Energie und Wasser bewirken
Z. B. Einbau von Wärmedämmfenstern, Verbesserung der Wärmedämmung von Fassaden, Dächern, Kellerdecken oder nicht ausgebauten Dachräumen oder Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umrüstung oder Umstellung der Heizungsanlage wie Einbau von Mess- und Regeltechnik

Bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, max. 50.000,- EUR je Wohnung.

Konditionen
Die max. Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit des Darlehens festgeschrieben Die Auszahlung beträgt 100%.

Kumulation

nicht möglich mit Landesprogrammen

Adressen

Informationsstelle
Ministerium für Finanzen und Bundesangelegenheiten
Referat Wohnungsbauförderung
Am Tummelplatz 7
D - 66117 Saarbrücken
fon: 0681 501-2613
fax: 0681 501-1590
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
http://www.finanzen.saarland.de

Informations- und Antragsstelle
Saarländische Investitionskreditbank (SIKB)
Franz-Josef-Röder-Straße 17
D - 66119 Saarbrücken
fon: 0180 5730-330
fax: 0681 3033-100
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
http://www.sikb.de


Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum mit anschließender Modernisierung

Wohnraumförderungsprogramm: Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum - Erwerb von Bestandsobjekten mit anschließender Modernisierung -

Regionale Gültigkeit

Saarland

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die modernisierungsbedürftigen Wohnraum erwerben und die Einkommensgrenze nach §§ 20-24 WoFG nicht überschreiten.

Beschreibung

Gefördert wird der Erwerb von Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern (EFH/ZFH) zur Selbstnutzung mit anschließender Modernisierung.

1. Erwerb
Es wird ein Darlehen für den Erwerb von EFH und ZFH gewährt. Mitfinanziert wird der Kaufpreis einschließlich der Kaufpreisnebenkosten. Das Darlehen beträgt pauschal 25.000,- EUR

2. Modernisierungsmaßnahmen
Für Maßnahmen die den Gebrauchswert der Wohnräume nachhaltig erhöhnen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse verbessern, wird ein Darlehen bis zu 80 % der förderfähigen Modernisierungskosten gewährt, max. 50.000,- EUR. Der förderbare Modernisierungsaufand je Wohnung muss mind. 12.500,- EUR betragen. Gefördert werden u.a. Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umrüstung und Umstellung der Heizungsanlage.

Konditionen
Die max. Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre. Der Zinssatz ist fest für die gesamte Laufzeit. Die Auszahlung beträgt 100 %.

Kumulation

nicht möglich mit Landesprogrammen

Adressen

Informationsstelle
Ministerium für Finanzen und Bundesangelegenheiten
Referat Wohnungsbauförderung
Am Tummelplatz 7
D - 66117 Saarbrücken
fon: 0681 501-2613
fax: 0681 501-1590
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
http://www.finanzen.saarland.de

Informations- und Antragsstelle
Saarländische Investitionskreditbank (SIKB)
Franz-Josef-Röder-Straße 17
D - 66119 Saarbrücken
fon: 0180 5730-330
fax: 0681 3033-100
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Modernisierung von Mietwohnungen

Wohnraumförderungsprogramm: Modernisierung von Mietwohnraum

Regionale Gültigkeit

Saarland

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind private Personen und Wohnungsgesellschaften, die Mietwohnraum modernisieren. Die Mieter müssen eine Wohnberechtigung nach § 27 WoFG nachweisen.

Beschreibung

Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen in Wohnungen, die mind. 30 Jahre zu Wohnzwecken benutzt worden sind. Die Wohnungen müssen durch die Modernisierung wesentlich verbessert werden. Gefördert werden folgende Maßnahmen:

1. Bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert des Wohnraums oder des Wohngebäudes nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern

2. Maßnahmen, die nachhaltig die Einsparung von Energie und Wasser bewirken

3. Bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange älterer Menschen

Das Darlehen beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, max. 50.000,- EUR je Wohnung.

Kumulation

nicht möglich mit Landesprogrammen

Adressen

Informationsstelle
Ministerium für Finanzen und Bundesangelegenheiten
Referat Wohnungsbauförderung
Am Tummelplatz 7
D - 66117 Saarbrücken
fon: 0681 501-2613
fax: 0681 501-1590
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http://www.finanzen.saarland.de

Informations- und Antragsstelle
Saarländische Investitionskreditbank (SIKB)
Franz-Josef-Röder-Straße 17
D - 66119 Saarbrücken
fon: 0180 5730-330
fax: 0681 3033-100
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