Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg als Grundlage für die Neuausrichtung der Energie- und Klimaschutzpolitik
Der Klimawandel stellt eine massive Bedrohung unserer Lebensgrundlagen dar. Bei ungebremstem Anstieg der weltweiten CO2-Emissionen muss mit einer weiteren Erwärmung um zunächst 1,4 bis 5,8 ° C bis zum Jahr 2100 gerechnet werden, verbunden mit ernsten Folgen für Mensch und Natur. An vielen Orten der Welt kann man den bereits stattfindenden Klimawandel schon beobachten in Form von Dürren, Überschwemmungen, weiteren Extremereignissen und abschmelzenden Gletschern. Auch Baden-Württemberg (Broschüre [PDF, 11,4 MB] ist in besonderer Weise betroffen von den Veränderungen durch den Klimawandel.
Der Anteil Baden-Württembergs an den weltweiten Treibhausgasemissionen liegt bei ca. 0,3 Prozent. Damit verantwortet unsere Region wie andere Industrieregionen auch einen überdurchschnittlichen Beitrag zum Klimawandel. Dieser Verantwortung will die Landesregierung von Baden-Württemberg gerecht werden und die Energie- und Klimaschutzpolitik des Landes auf der Basis eines Klimaschutzgesetzes mit verbindlichen Zielen zur Treibhausgasreduzierung ausrichten.
Ausgehend von dem Ziel, den durch den Menschen verursachten weltweiten Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf 2 Grad Celsius zu begrenzen, müssen die CO2-Emissionen in den Industriestaaten bis 2050 gegenüber dem Niveau von 1990 um rund 90 Prozent absinken. Hieran anknüpfend soll im Landes-Klimaschutzgesetz auch ein mittelfristiges Treibhausgasminderungsziel verbindlich vorgegeben werden, das unter Berücksichtigung der Emissionsstrukturen des Landes einen verantwortlichen Beitrag zum Klimaschutz beinhaltet. Zur Ermittlung dieser Minderungsziele wurde ein wissenschaftliches Gutachten [PDF, 1,19 MB] in Auftrag gegeben, das auf der Grundlage energiepolitischer Eckdaten entsprechende Minderungsziele formuliert. Die europa- und bundesrechtlichen Vorgaben zur Treibhausgasminderung wie z. B. im Bereich des Emissionshandels werden bei diesen Berechnungen berücksichtigt.
Zur Vorbereitung von Eckpunkten für ein Landes-Klimaschutzgesetz hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft am 30.09.2011 einen Experten-Workshop durchgeführt. Vertreter von Wissenschaft und Praxis haben gemeinsam mögliche Inhalte eines solchen Gesetzes diskutiert. Dabei hat sich bestätigt, dass ein Klimaschutzgesetz im Wesentlichen den rechtlichen Rahmen durch verbindliche Klimaschutzziele vorgeben soll sowie die Benennung von Umsetzungsinstrumenten.
Zusammenfassung Experten-Workshop: hier herunterladen [PDF, 110,51 KB]
Am 7. Februar 2012 hat das Kabinett folgende Eckpunkte für ein Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg beschlossen: hier herunterladen (PDF, 300 kB)
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