Ihr BHKW Berater

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Dipl.-Ing. (FH) Friedhelm Steinborn

20 Jahre Erfahrung im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung und Blockheizkraftwerke (BHKW).

Wir sind herstellerunabhängig.

Wir bieten an: Schulungen, Beratung, Auslegung und Wirtschaftlichkeitsberechnungen, BHKW-Stromabrechnungen, Ausbildung, Vorträge sowie die Software für die Auslegung und Wirtschaftlichkeitsberechnungen der BHKW

Seit 2011 bieten wir auch BHKW-Inhouse-Schulungen an.

Am 26.06.2012 Veranstaltet Arbeitskreis DEZENT und Umweltministerium Baden-Württemberg
„KWK-Umsetzung in der Wohnungswirtschaft“

neue gesetzliche Rahmenbedingungen, Steuerliche Aspeckte, Stromverkauf an Eigentümer und Mieter, Stromabrechnung, umlagefähige Wärmekosten, Beispiele, Contracting, Leitfaden für WEG

(Flyer hier)

Anmeldung hier

 

Grundlagenkurs KWK für Mini-Blockheizkraftwerke (BHKW)
am  24.05.2012 in Stuttgart. (Info hier)

MiniBHKW-Plan Schulung am 10.05.2012 (Info hier)

BHKW-Plan-Schulung  am 15.05.2012 in Stuttgart (Info hier)

 

Neue Dienstleistung: Stromabrechnung für BHKW-Betreiber und Beratung von Wohneigentümergemeinschaften (Info hier)


Mini-KWK-Anlagen werden wieder durch das Bundesumweltministerium gefördert (Info hier)

Neu unser Vortrag zur Förderung von Mikro-KWK-Anlagen ab 1.4.2012 als PDF-Datei (hier)

 

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KWK-Tagung zum Thema „KWK-Umsetzung in der Wohnungswirtschaft

Das Energieeinsparpotential in der Wohnungswirtschaft ist enorm, doch der erfolgreiche Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung erfordert viel Know-how. Die Tagung vermittelt Ihnen als Wohnungsbaugenossenschaft, Hausverwaltung, Kommune, Energieberater oder Interessent außer Rahmenbedingungen auch konkrete Handlungsalternativen sowie Anleitungen und Praxisbeispiele um das Potential der KWK sowohl für die CO2 Einsparung als auch für die Energiekosteneinsparung in der Wohnungswirtschaft zu nutzen.

Termin: 26.06.2012

Uhrzeit: 9.30 bis 17.30 Uhr

Veranstaltungsort: im Haus der Wirtschaft in Stuttgart

Veranstalter:
Arbeitskreis DEZENT und Umweltministerium Baden-Württemberg

Anmeldeadresse: Steinborn innovative Gebäude-Energieversorgung
Rulfinger Str. 10
70567 Stuttgart

Ansprechpartner: Frau Bärbel Lang
Tel.: 0711 / 75 86 41 84
Fax: 0711 / 12 89 27 00
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Anmeldegebühr: 100,00 €
(inkl. MwSt.) 

Anmeldung per Fax hier

oder unter

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Inhalt der Tagung:

  • Impulsvortrag
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen (KWKG, Förderung, EEWärmeG, EnEv)
  • Formale Randbedingungen für die Stromabrechnung in MFH
  • Rechtliche Grundlagen
  • Steuerliche Behandlung von KWK
  • Energieliefercontracting mit KWK

    KWK im Wohnungsbau
  • Erfahrungen mit der KWK in einem Wohnungsbauunternehmen

    Praxisbeispiele
  • Perspektiven aus der Energiewende für ein großes Wohnungsunternehmen
  • Abrechnung und Stromvermarktung – Handlungsanleitung für Hausverwaltungen
  • KWK und die Innovative Hausverwaltung
  • Kommunale Liegenschaften: Sanierung mit KWK,
Beispiele durchgeführter KWK Projekte

 

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Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg als Grundlage für die Neuausrichtung der Energie- und Klimaschutzpolitik

 

Der Klimawandel stellt eine massive Bedrohung unserer Lebensgrundlagen dar. Bei ungebremstem Anstieg der weltweiten CO2-Emissionen muss mit einer weiteren Erwärmung um zunächst 1,4 bis 5,8 ° C bis zum Jahr 2100 gerechnet werden, verbunden mit ernsten Folgen für Mensch und Natur. An vielen Orten der Welt kann man den bereits stattfindenden Klimawandel schon beobachten in Form von Dürren, Überschwemmungen, weiteren Extremereignissen und abschmelzenden Gletschern. Auch Baden-Württemberg (Broschüre [PDF, 11,4 MB] ist in besonderer Weise betroffen von den Veränderungen durch den Klimawandel.

Der Anteil Baden-Württembergs an den weltweiten Treibhausgasemissionen liegt bei ca. 0,3 Prozent. Damit verantwortet unsere Region wie andere Industrieregionen auch einen überdurchschnittlichen Beitrag zum Klimawandel. Dieser Verantwortung will die Landesregierung von Baden-Württemberg gerecht werden und die Energie- und Klimaschutzpolitik des Landes auf der Basis eines Klimaschutzgesetzes mit verbindlichen Zielen zur Treibhausgasreduzierung ausrichten.

Ausgehend von dem Ziel, den durch den Menschen verursachten weltweiten Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf 2 Grad Celsius zu begrenzen, müssen die CO2-Emissionen in den Industriestaaten bis 2050 gegenüber dem Niveau von 1990 um rund 90 Prozent absinken. Hieran anknüpfend soll im Landes-Klimaschutzgesetz auch ein mittelfristiges Treibhausgasminderungsziel verbindlich vorgegeben werden, das unter Berücksichtigung der Emissionsstrukturen des Landes einen verantwortlichen Beitrag zum Klimaschutz beinhaltet. Zur Ermittlung dieser Minderungsziele wurde ein wissenschaftliches Gutachten [PDF, 1,19 MB] in Auftrag gegeben, das auf der Grundlage energiepolitischer Eckdaten entsprechende Minderungsziele formuliert. Die europa- und bundesrechtlichen Vorgaben zur Treibhausgasminderung wie z. B. im Bereich des Emissionshandels werden bei diesen Berechnungen berücksichtigt.

Zur Vorbereitung von Eckpunkten für ein Landes-Klimaschutzgesetz hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft am 30.09.2011 einen Experten-Workshop durchgeführt. Vertreter von Wissenschaft und Praxis haben gemeinsam mögliche Inhalte eines solchen Gesetzes diskutiert. Dabei hat sich bestätigt, dass ein Klimaschutzgesetz im Wesentlichen den rechtlichen Rahmen durch verbindliche Klimaschutzziele vorgeben soll sowie die Benennung von Umsetzungsinstrumenten.

Zusammenfassung Experten-Workshop: hier herunterladen [PDF, 110,51 KB] 

Am 7. Februar 2012 hat das Kabinett folgende Eckpunkte für ein Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg beschlossen: hier herunterladen (PDF, 300 kB)